(JVEG) Neu in 2021

 

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

das Jahr 2020 neigt sich dem Ende zu. Wir hoffen, dass Sie wohlbehalten durch dieses schwierige, von der Corona-Pandemie beherrschte Jahr gekommen sind. Leider war es uns aufgrund der Pandemie in diesem Jahr nicht möglich, Sie persönlich zu unserem DSVT in Köln zu begrüßen.

Im kommenden Jahr werden wir uns dann hoffentlich wieder im gewohnten Rahmen bei der Präsenzveranstaltung zum DEUTSCHERN SACHVERSTÄNDIGENTAG am Mittwoch den 23.06. und Donerstag den 24.06.20021 in Köln wiedersehen können.

 

(JVEG) Neu in 2021

Zum 1. Januar 2021 tritt nun endlich die Novellierung des Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetzes (JVEG) in Kraft. Mit dem Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 wurde am 27.11.2020 u.a. die Änderung des JVEG vom Bundestag beschlossen. Das Gesetz hat am 18.12.2020 den Bundesrat passiert, nun kann es pünktlich zum Jahresbeginn in Kraft treten.

Nicht nur die Vergütungssätze wurden erhöht, sondern auch einige inhaltliche Änderungen wurden vorgenommen. Bitte informieren Sie sich hierüber bei Ihrer Bestellkörperschaft.

 

Den Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages vom 27.11.2020 „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Justizkosten- und des Rechtsanwaltsvergütungsrechts (Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 – KostRÄG 2021) – Drucksachen 19/23484, 19/24229“ – können Sie folgend einsehen.

 

https://www.dsvt.de/termine-news/

 

Mit den Besten Grüßen, bitte bleiben Sie und Ihre Famile gesund

 

Manfred Weber