Feuchtemessungen

KRL-Messung in der Erprobungsphase


PRESSEMITTEILUNG

 

Der Deutsche Sachverständigentag des Bundesverband Parkett und Fußbodentechnik und des Bundesverband der vereidigten Sachverständigen für Raum- und Ausstattung e.V. hat am 06. und 07. Juni 2018 in Köln getagt. Bei dieser Tagung mit 180 öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen aus den deutschsprachigen Ländern sowie Experten aus der Industrie (Anwendungstechnik) und dem Bundesverband hat man sich u. a. über die jüngsten Entwicklungen im Sachverständigenwesen im Hinblick zur KRL-Feuchtmessung von Untergründen ausgetauscht.

 

Der Deutsche Sachverständigentag spiegelt mit seiner umfassenden Zusammensetzung die vorherrschende Auffassung unter den technischen Praktikern auf dem Fachgebiet der Parkett- und Fußbodentechnik wieder.

 

Seit Jahrzehnten wird im bodenlegenden Handwerk die CM-Methode zur Beurteilung des Feuchtezustands von Estrichen bzw. für dessen Belegreife im Hinblick eines genügend trockenen Untergrundes eingesetzt. Unter den Verlegern von Parkett und Bodenbelägen, den Sachverständigen sowie den Handwerksverbänden ist diese Methode allgemein anerkannt und die daraus resultierenden Beurteilungen sind durch die langjährige Branchenerfahrung abgesichert.

 

Um eine materialunabhängige Messmethode zu erreichen, hat die TKB, unterstützt durch das Handwerk, die KRL-Methode (Messung der sog. „Korrespondierenden relativen Luftfeuchte“) entwickelt. Sie kann ergänzend zur CM-Messung zur Beurteilung des Feuchtezustandes von Estrichen herangezogen werden.

 

In folgenden Situationen kann die KRL-Methode hilfreich sein:

 

a) Bei Estrichen mit unbekannter Zusammensetzung

b) Bei sogenannten „beschleunigten Systemen“.

 

Für die Durchführung der KRL-Messung wird auf die betreffenden Veröffentlichungen der TKB verwiesen.

 

Da dem Handwerk bisher keine ausreichenden Erfahrungswerte für die Festlegung von KRL-Grenzwerten vorliegen, erfolgt eine Beobachtungs- und Erprobungsphase. Für diese Phase werden vorläufig folgende Beurteilungsrichtwerte gemäß TKB Bericht II (Juli-2013) für die Belegreife nach der KRL-Methode angenommen:

 

75% KRL bei unbeheizten Estrichen / 65% KRL bei beheizten Estrichen

 

Diese Richtwerte sind in der nun beginnenden praktischen Erprobungsphase zu prüfen.

 

Köln, 07. Juni 2018

Deutscher Sachverständigentag

 

Peter Fendt

BVPF-Bundesinnungsmeister

 

Manfred Weber

Stellv. Bundesinnungsmeister

Obmann im SV-Wesen

 

Klaus Zinke

Präsident im BSR

 

Eberhard Schübel

Fachbereichsleiter im BSR

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DSVT Pressemitteilung 07. Juni 2018 - KR
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06.06.2017

 

PRESSEMITTEILUNG

 

Der Deutsche Sachverständigentag des Zentralverband Parkett und Fußbodentechnik sowie des Bundesverbandes der vereidigten Sachverständigen für Raum und Ausstattung e.V. hat am 30. Mai und 01. Juni 2017 in Kassel getagt. 170 öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige aus dem Parkettlegerhandwerk und Bodenlegergewerbe, Experten aus der Industrie (Anwendungstechnik) sowie Mitglieder aus dem Zentralverband Parkett und Fußbodentechnik und dem Bundesverband der vereidigten Sachverständigen für Raum und Ausstattung e.V. haben sich über die jüngsten Entwicklungen im Sachverständigenwesen und der Branche ausgetauscht, um einheitliche Standards für die Beurteilung von Fußböden sicherzustellen. Dabei wurden insbesondere die Entwicklungen in der Normung besprochen.

 

Der Deutsche Sachverständigentag spiegelt mit seiner umfassenden Zusammensetzung die allgemeine Branchenmeinung auf dem Fachgebiet der Parkett- und Fußbodentechnik wieder.

 

Die versammelte Fachwelt aus Industrie und Handwerk hat in zwei wesentlichen Punkten Konsens festgestellt:

 

1. Der in der DIN 18560-1 Tabelle 8 (Ausgabe 11-2015) aufgeführte Feuchtegrenzwert von größer/gleich 0,5 CM-% für beheizte Calciumsulfatestriche spiegelt nicht die vorherrschende Meinung der Fachwelt und somit nicht die Allgemeine Regel des Faches wieder.

 

Der maßgebliche Feuchtegrenzwert für Untergründe aus beheizten Calciumsulfatestrichen liegt demnach für die Verlegung von Parkett und Bodenbelägen bei größer/gleich 0,3 CM-%.

 

2. Die geforderten Feuchtegrenzwerte von zementären und calciumsulfatgebundenen Untergründen sind durch das gewerkeübliche Messverfahren mit dem CM-Gerät zu ermitteln. Die Messung mittels der Darrmethode bleibt den Sachverständigen vorbehalten.

 

Kassel 01. Juni 2017

 

Deutscher Sachverständigentag

 

Peter Fendt

BVPF-Bundesinnungsmeister

 

Manfred Weber

Stellv. Bundesinnungsmeister

Obmann im SV-Wesen

 

Klaus Zinke

Präsident im BSR

 

Eberhard Schübel

Fachbereichsleiter im BSR

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Belegreifgrenzwert für Calciumsilfat bei beheizten Kostruktion 0,3 CM%
DSVT-PRESSEMITTEILUNG BVPF BSR 2017-06-0
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Belegreife - Anerkannte Regeln der Technik bei der CM-Messung

TKB-Merkblatt zu den anerkannten Regeln der Technik bei der CM-Messung

22.03.2016

 

Aktuell hat die Technische Kommission Bauklebstoffe (TKB) u.a. in Zusammenarbeit mit dem Zentralverband Parkett und Fußbodentechnik ein 12-seitiges Merkblatt „Anerkannte Regeln der Technik bei der CM-Messung“ mit Stand März 2016 veröffentlicht.

 

Das Merkblatt wird von weiteren maßgeblichen Fachverbänden mit getragen, die sich mit der Verlegung von Belägen befassen. Einige Festlegungen der Veröffentlichung stehen im Widerspruch zu Inhalten der Norm DIN 18560-1, die im November 2015 erschienen ist. Die Widersprüche beziehen sich beispielsweise auf:

 

- den Ort der Probenahme (untere Estrichhälfte statt ganzer Querschnitt)

- den Belegreif-Feuchte-Richtwert bei beheizten Calciumsulfat-Estrichen 0,3 CM-% statt

  0,5 CM-%)

- oder die Verantwortung des Auftraggebers zur Festlegung des Belegreif-Grenzwertes

 

Nach Ansicht der Träger des Merkblatts beschreibt die Norm in dieser Hinsicht nicht die anerkannten Regeln der Technik. Unter anderem wird ausgeführt:

„DIN-Normen können den Stand der Technik abbilden – müssen es aber nicht.

 

Die anerkannten Regeln der Technik können auch in anderen Dokumenten als DIN-Normen abgebildet sein, wie z.B. Technischen Merkblättern, die von der breiten Mehrheit der entsprechenden Fachleute / Fachverbände publiziert werden.“

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