Vorbereitungslehrgang - Weiterbildungsmaßnahme

Hier finden Sie Informationen und Termine zum Vorbereitungslehrgang sowie zur Sachkundeprüfung im Parkettlegerhandwerk und/oder Bodenlegergewerbe“ sowie dem Fortbildungsseminar für bereits ernannte Sachverständige


Vorbereitungslehrgang/Fortbildungsseminar

Deutscher Sachverständigentag 2021

 

Mittwoch, den 09.11.2022 und Donnerstag, den 10.11.2022 sowie Freitag 09.12.2022

 

 Vorbereitungslehrgang/Fortbildungsseminar

Informationen und Anmeldung

zum Vorbereitungslehrgang „Sachkundeprüfung im Parkettlegerhandwerk und/oder Bodenlegergewerbe“ sowie Fortbildungsseminar für bereits ernannte Sachverständige

 

Dauer:

Gesamt 3 Tage

 

Termin:

Mittwoch, den 09.11.2022 und Donnerstag, den 10.11.2022 sowie Freitag 09.12.2022

 

Vorbereitungslehrgang

Der Bundesinnungsverband bietet optional für Interessierte und im Bewerberverfahren der Handwerkskammern befindliche Anwärter einen Lehrgang zur Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung für Sachverständige im Parkettlegerhandwerk und Bodenlegergewerbe an.

 

Für bereits ernannte Sachverständige dient dieser als Fortbildungsseminar.

 

Vermittelt werden u. a. Arbeitshilfen zu Gebühren und Honoraren, Archivierung und Planung sowie Hinweise für die Gutachtenerstellung. Fachrechtliche Hinweise sowie aktuelle Schadenthematiken werden zudem vermittelt.

 

Optional für die Lehrgangsteilnehmer und Bewerber bereiten diese als Hausaufgabe Probegutachten vor und besprechen die schriftlichen Ausarbeitungen in der Gruppe mit den Seminarleitern. Regelwerke und deren Umfeld werden hier beleuchtet. Zudem sind das Selbstverständnis und die Rolle des Gutachters mit den daraus folgenden Aufgaben Teil des Lehrgangs. Den Bewerbern werden die Bedeutung von Sanierungskosten und Minderwertberechnungen in den Gutachten vermittelt. Zuletzt werden mit Rollenspielen und Methodentraining die konkreten Situationen von Ortsterminen und die Situationen vor Gericht nachgestellt.

 

Hinweis: Die Teilnahme am Vorbereitungslehrgang bedingt nicht automatisch das Bestehen der Prüfung.

 

Allgemein Sachkundeprüfung und Bewerberverfahren

Die Handwerkskammern sind alleinig für die Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen im Handwerk zuständig. Der Bundesverband Parkett und Fußbodentechnik führt nach Beauftragung durch die Handwerkskammer die Prüfung zur fachlichen Eignung durch. Deshalb ist zuerst eine Kontaktaufnahme mit anschließender Abgabe der erforderlichen Bewerbungsunterlagen bei der zuständigen Handwerkskammer erforderlich, um an der Kenntnisprüfung teilnehmen zu können.

 

Vor Durchführung der Sachkundeprüfung muss der Prüfungskommission eine schriftliche Beauftragung der Handwerkskammer zur Abnahme der Sachkundeprüfung vorliegen.

 

Nach erfolgreicher Bewerbung bei der Handwerkskammer sind der optionale - jedoch nicht zwingend erforderliche - Vorbereitungslehrgang und anschließend die Sachkundeprüfung getrennt voneinander anzumelden.

 

Zulassungsvoraussetzungen für die Sachkundeprüfung im Parkettlegerhandwerk und/oder Bodenlegergewerbe“

Die Zulassungsvoraussetzungen sind bei der zuständigen Handwerkskammer zu erfragen.

 

Sachkundeprüfung

Die Prüfungsleistung besteht aus der Erstellung eines realen gerichtlichen Prüfungsgutachtens mit vorhergehendem Ortstermin mit anschließender mündlicher Prüfung sowie einer schriftlichen Prüfung zu allen relevanten Themengebieten. Erreicht der Kandidat in allen Prüfungsteilen die erforderliche Punktzahl, wird er von der Prüfungskommission bei der jeweiligen Handwerkskammer zur Vereidigung vorgeschlagen.

 

Die Sachkundeprüfung, die eine separate Anmeldung beim Bundesverband erfordert, findet nach Bedarf einmal jährlich statt.

 

Vorbereitung/Fortbildung

Die Vorbereitung sollte über Jahre angelegt sein, in denen entsprechende Fortbildungsseminare besucht werden. Zur Vorbereitung/Fortbildung der Sachverständigen sind u.a. die Seminare der Akademie des Handwerks (Schloss Raesfeld), der einzelnen Handwerkskammern sowie des Bundesverbandes Parkett und Fußbodentechnik (Deutscher Sachverständigentag) und der tangierenden Handwerke zu empfehlen.

 

Kosten:

Netto 1.750,00 € + 19 % MwSt. = brutto 2.082,50 €

inkl. Tagungspauschalen und Mittagessen

(ohne Ü/Fr und Abendessen)


Nächste Sachkundeprüfung Winter 2022/2023


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