DEUTSCHER SACHVERSTÄNDIGENTAG 2016
für Parkett, Fußbodentechnik und Unterböden
ausgerichtet vom Zentralverband Parkett und Fußbodentechnik
Aktualisiert am 5. Juli 2016
Bericht verfasst von Dr. Alexander Unger, Donauwörth, Fachjournalist und Autor des FUSSBODENATLAS®
Der Beitrag beinhaltet teils wörtliche Zitate aus den
einzelnen Skripten.
„Am 17.06.2016 hatte ich die Gelegenheit, den zweiten Tag der Vortragsveranstaltung des Deutschen Sachverständigentags 2016 zu besuchen, welche sich intensiv mit den Themen „Parkett, Fußbodentechnik und Unterböden“ befasste. Ich danke nochmals Herrn Weber und Hr. Fendt für die freundliche Einladung. Die Veranstaltung war, wie immer, gut besucht und bot im Foyer eine kleine Ausstellung.“
Darrmessung / CM‐Messung
/ KRL‐Messmethode / Kapazitive
Messung ‐ Gemeinsamkeiten und Unterschiede
Dr. Frank Radtke, Baar/Schweiz, www.radtke-messtechnik.com
Der Schweizer Experte Dr. Radtke zeigte in seinem Vortrag, wie tief er sich mit dieser Thematik befasst. Zunächst verglich er die Darr-Methode mit der Carbid-Methode, der kapazitativen Methode und der KRL-Messmethode (korrespondierende Luftfeuchtigkeit). Hier hatten die Anwesenden auch die Möglichkeit zur Mitwirkung. Im Anschluss zeigte er Vor- und Nachteile der verschiedenen Techniken auf. Bei der kapazitativen Methode wies er darauf hin, dass Prüfgut-temperatur und Salz das Messergebnis beeinflussen können und dass das Gerät auf das jeweilige Messgut kalibriert sein muss. Nach Kenntnis des Referenten führt eine trockene Estrichoberfläche zu einer geringeren Eindringtiefe des Fühlers und damit zu möglichen Fehlmessungen.
Bei der korrespondierenden relativen Luftfeuchtigkeit wies Herr Dr. Radtke darauf hin, dass höhere Temperaturen die Mobilität des Wassers erhöhen. Herr Dr. Radtke erklärte, dass Zementestriche kleinere Poren und damit eine größere innere Oberfläche aufweisen. Sie haben insofern mehr Möglichkeit zur Wasserspeicherung. Mit einer Wärmebildkamera kann man bei Heizestrichen die kälteste und damit feuchteste Stelle vor Durchführung der CM-Messung feststellen. Nach der Zerkleinerung des Messguts empfahl der Referent eine maximale Kantenlänge von ca. 10 mm. Bei der Darr-Messung wies Herr Dr. Radtke darauf hin, dass die resultierenden Messwerte auf Grund unterschiedlicher Klimadaten zwischen Sommer und Winter etwas abweichen können. Dies wird umso vernachlässigbarer, je höher die Darrtemperatur ist. Weiterhin ist bei der CM-Messung darauf zu achten, dass feines Carbid-Pulver schneller reagiert als gröberes. Eine massebezogene Erhöhung des Probematerials bei Zementestrichen führt zu einer langsameren Reaktion, da das Carbid mit mehr Material reagieren muss. Ein Estrich mit einem höheren Zementleimgehalt kann mehr Wasser speichern und gibt insofern bei der Ofentrocknung bei 105°C auch mehr Wasser ab. Bei 40°C Trocknung im Darrofen ergibt sich bei Zementestrichen üblicherweise keine bzw. nur eine geringe Abweichung zur CM-Messung, sofern die relative Luft-feuchte im Ofen nicht unter 15% relative Luftfeuchte fällt. Bei zementreichen Estrichen ergibt sich bei 105°C Darrung ein Differenzwert zur CM-Messung von ca. 1,6% – bei eher zementarmen Systemen eher ein Wert von 1%.
Grundlagen zur Bewertung
mit dem Graumaßstab
SV Peter Schwarzmann, Bielefeld
Der Sachverständige Schwarzmann erläuterte die Verwendung des Graumaßstabs zur Bewertung der Änderung von Farben. Hierbei können nicht nur Farben, sondern Farbveränderungen, der Glanzgrad von Oberflächen und die Bewertung der Lichtbrechung von Textilien gemessen wer-den. Insofern kommt diese Technik gerade im Bereich der Bodenbelagsindustrie zur Beurteilung von Bahn zu Bahn zur Verwendung. Hierfür ist geschultes Personal mit einem guten Farberkennungsvermögen erforderlich. Fehlsichtige Sachverständige sollten diese Prüfungen nicht durch-führen. In DIN 18 365 ist festgehalten, dass Farbabweichungen gegenüber Proben (z.B. Muster) nur geringfügig ausfallen dürfen. Die Verwendung des kleinen Graumaßstabes ist in diesem Zusammenhang nur orientierender Natur. Bei sachverständiger Prüfung sollte man die große Variante verwenden. Hierbei wird z.B. der Ausschnitt auf den zu bewertenden Teppichboden im Nahtbereich aufgelegt und dann die Vergleichswerte aus dem Graumaßstab zur Bewertung der Änderung der Farbe herangezogen. Mit dem großen Halbstufenmaßstab wird die Beurteilung noch exakter. Nicht verwechselt werden sollte der Graumaßstab mit dem Blaumaßstab, welcher zur Beurteilung der Lichtechtheit bei der Prüfung mit der Xenon-Bogenlampe dient.
Vorstellung
TKB‐Merkblatt 16
Anerkannte Regeln der Technik bei der CM‐Messung
Dr. Gahlmann, TKB Technische Kommission Bauklebstoffe
Rechtliche Aspekte der
Untergrundfeuchtebestimmung
Rechtsanwalt Martin Kuschel, Attendorn
Das TKB-Merkblatt 16 befasst sich mit den anerkannten Regeln der Technik bei der CM-Messung. Es trägt das Datum ‚März 2016‘ und wurde von der technischen Kommission Baukleb-stoffe (TKB) im Industrieverband Klebstoffe e.V. Düsseldorf erstellt. Den ersten Teil des Vortrags übernahm Dr. Gahlmann von der TKB (Technische Kommission Bauklebstoffe). Er befasste sich mit den technischen Inhalten des Merkblattes. Zunächst wies er darauf hin, dass die TKB hinter der CM-Messung als Prüfmethode steht. Er machte jedoch deutlich, dass die TKB einige Punkte anders sieht, als dies nun in der DIN 18 560-1 aktuell geregelt ist. Eine der divergierenden Aussagen im TKB-Merkblatt ist z.B. die Empfehlung, das Estrichprüfgut gleichmäßig über die untere Hälfte der Estrichdicke zu entnehmen, während die DIN 18 560 vielmehr die Entnahme über den ganzen Querschnitt vorschreibt. Hierzu kam aus dem Publikum das Argument, dass bei erhöhter Feuchtigkeit im oberen Estrichbereich (z.B. durch ausgeschüttete Flüssigkeiten) bei Anwendung der TKB-Messmethode diese Feuchtigkeit nicht erfasst würde. Dr. Gahlmann wies darauf hin, dass der Bodenleger zwar über die CM-Methode den Feuchtegehalt des Estrichs fest-stellen kann, jedoch die Belegreifefeuchte des Produkts häufig nicht kennt. Er zeigte in diesem Zusammenhang auch die Situation in anderen Ländern auf. In der Schweiz wird z.B. der CM-Wert nach 20 Minuten abgelesen, was i.d.R. zu höheren Werten führt. Aktuelle Strömungen bei den Fliesenlegern sehen eine Belegung von beheizten Zementestrichen bei 2 bis 2,5 CM-% als möglich, wenn der Estrich 28 Tage alt ist und kaum noch Verformungen zu erwarten sind.
Eine ganz andere Vorstellung hat die TKB in Bezug auf die neue Festlegung in DIN 18 560, dass beheizte Calciumsulfatestriche bei einem CM-Wert ≤ 0,5% belegt werden können. Hier empfahl der Referent dringend, bei dem Wert von 0,3 als Grenzwert zu bleiben und wies darauf hin, dass es noch zu wenig Erfahrungen über die Schadenswirksamkeit in diesem Zusammenhang bei beheizten Calciumsulfatestrichen gäbe. Das neue TKB-Merkblatt sieht vor, dass der Auftraggeber den CM-Grenzwert vorgeben soll. Hierbei muss er sich i.d.R. dann wahrscheinlich beim Estrich-bauer oder Estrichhersteller erkundigen.
Danach leitete Dr. Gahlmann langsam zur rechtlichen Thematik über. Er wies noch darauf hin, dass DIN-Normen die Vermutung beinhalten, dass sie den aktuellen Stand der Technik abbilden. Anders sind in diesem Zusammenhang die Herstellervorschriften zu sehen. Werden diese missachtet, so kann, muss es sich aber nicht um einen Verstoß gegen die Regeln der Technik handeln. Herstellervorschriften müssen in erster Linie dann eingehalten werden, wenn sie vertraglich ausdrücklich vereinbart werden. Hier geht es wieder in erster Linie um das, was geschuldet wurde und den Erfolg. Verstößt ein Verleger gegen die Herstellervorschriften, erreicht jedoch trotzdem den gewünschten Erfolg und das vertragliche Soll, so ist i.d.R. hier kein Mangel an der Leistung zu sehen.
Im Anschluss befasste sich Hr. Rechtsanwalt Kuschel eingehend mit der Thematik der Regeln bei der CM-Messung. Er vertrat die These, dass die DIN 18 560-1 die Leistungspflichten des Estrichlegers regele. Der Bodenleger muss hingegen prüfen, ob er sich zutraut, auf dem Estrich seinen Bodenbelag mangelfrei zu verlegen. Er muss einerseits mehr prüfen als nur die Feuchtigkeit und andererseits aufgrund aller erforderlichen Prüfungen zu dem Ergebnis gekommen sein, dass er auf den Estrich aufbauen kann. Prüfungspflichten und gegebenenfalls erforderliche Bedenkenhinweise führen zu einer Risikoverlagerung („Wer hält den Kopf dafür hin?“).
Herr RA Kuschel vertrat die Meinung, dass wenn nach Erscheinen einer Norm derartige intensive Gegenreaktionen durch die Fachverleger erfolgten, man daran zweifeln kann, dass hier wirklich der aktuelle Stand der Technik korrekt abgebildet werde. Er empfahl den Bodenlegern, Bedenken gegenüber dem Auftraggeber anzumelden, wenn sie der Meinung sind, dass ein Estrich für die Belegung zu feucht ist. Dies gelte auch dann, wenn der Wert in einer DIN-Norm verankert sei.
Öle, Fette, Wachse ‐
Oberflächenbehandlungen
Dr. Thomas Brokamp, Bona
Herr Dr. Brokamp von Bona erklärte den Teilnehmern zunächst die Unterschiede zwischen Ölen, Fetten und Wachsen. Öle und Fette sind zunächst, chemisch gesehen, weitgehend identisch. Man spricht von ‚Öl‘, wenn das Produkt bei Raumtemperatur flüssig ist und von ‚Fett‘, wenn es bei Raumtemperatur fest ist. Kokosöl ist in warmen Ländern als Öl vorhanden, wird bei uns jedoch auf Grund unserer niedrigeren Temperaturen als fester Stoff verkauft. Dies liegt daran, dass sein Schmelzpunkt bei 24°C liegt. Es handelt sich insofern nur um einen unterschiedlichen Aggregatzustand des gleichen Produktes.
Es gibt eine ganze Reihe verschiedener Fettsäuren, während interessanterweise Ölsäure wiederum eine bestimmte Fettsäure darstellt. Wachse sind bei Raumtemperatur feste Substanzen. Es handelt sich hier um Ester von Fettsäuren, allerdings von einfachen Alkoholen. Wachse wurden früher auf Parketten häufig verwendet, da sie zu einem effektiven Porenverschluss führten. Allerdings schmutzten sie auch relativ intensiv an und mussten dann nach einer gewissen Nutzungszeit wieder aufwändig entfernt werden.
Bei den Ölen ist darauf zu achten, dass es manche gibt, welche zum Verharzen neigen und andere, welche das nicht tun. Dies ist z.B. bei Maschinen ein wichtiger Aspekt. Mehrfach ungesättigte Fettsäuren neigen zu einer sehr guten Vernetzung. Bei Leinöl ist zu beachten, dass dieses relativ intensiv zur Vergilbung neigt. In diesem Zusammenhang erläuterte der Referent auch die Herkunft von Terpentin, das als Verdünnung verwendet wird und aus dem Harz von Bäumen gewonnen wird. Als nächstes ging Herr Dr. Brokamp auf die Sikkative ein, welche man auch ‚Trockenstoffe‘ nennt. Allerdings handelt es sich hier nicht um eine physikalische Trocknung, sondern um eine chemische Katalyse. Nachdem viele Öle sehr lange zum Trocknen benötigen, werden die Sikkative gerne als Katalysator verwendet, um die Reaktion zu beschleunigen.
Der Referent wies darauf hin, dass Antioxidantien die Wirkung der Sikkative aufheben können. Er machte darauf aufmerksam, dass Holzwerkstoffe i.d.R. nicht gegen Ausbleichen geschützt sind. Diese Aufgabe übernimmt nicht das Holz im Innenbereich des Baumes, sondern vielmehr die Borke. Diese wäre weitgehend UV-stabil. Dr. Brokamp ging auch auf Schadstoffe in Anstrichen ein. In den USA wurden z.B. häufig bleihaltige Anstriche verwendet, welche süßlich schmeckten. Hier kam es zu gefährlichen Situationen mit Kleinkindern, welche den Anstrich auf-grund des Bleis als süß empfanden und an diesem schleckten.
Die ersten Seifen entstanden aus einer Mischung zwischen Fett und Asche und wurden im alten Germanien häufig verwendet. Abschließend wies der Referent darauf hin, dass es sich bei UV-Öl im eigentlichen Sinn nicht um ein Öl handelt, sondern vielmehr um einen Lack. Insofern könne man diesen nicht nachbessern.
Der interessante
Schadensfall 3
Ammoniak aus dem Untergrund
Prof. Dr. Andreas O. Rapp, Universität Hannover
Anschließend referierte Herr Prof. Dr. Rapp über eine dunkle Verfärbung an einem amerikanischen Kirschbaumparkett. Diese Dunkelverfärbung konnte nicht im Lack, sondern vielmehr in der Holzschicht festgestellt werden. Tests konnten Ammoniakgas unter dem Parkett nachweisen. Weiterhin wiesen die Verfärbungen geometrische Muster auf und standen in Beziehung zum Auftragsmuster des Klebstoffs an der Belagsunterseite. Die Färbung war nur dort festzustellen, wo an der Unterseite kein Klebstoff vorhanden war. Es war auch erkennbar, dass eine ähnliche Verfärbung unterhalb der Holzsockelleiste vorhanden war. Es war also naheliegend, dass die Ammoniakquelle im Bereich der Unterkonstruktion (Estrich und Dämmung) lag. Herr Prof. Dr. Rapp forschte weiter nach und fand bei ähnlich gelagerten Schadensfällen einige Gemeinsamkeiten: Es handelte sich meist um relativ dicke und noch etwas feuchte Estriche, die möglicherweise auch etwas früh belegt wurden. Hierauf deuteten abgesunkene Ränder bei den Randleisten hin. Zudem war häufig ein intensiver Wärmeeinfluss (z. B. in Penthousewohnungen) vorhanden.
Als mögliche Quellen stellte der Referent folgende Faktoren zur Diskussion:
1. Mahlhilfen im
Zement
2. Flugaschenbeimischungen innerhalb des Zementes
3. Biomasse in der Gesteinskörnung
4. Besondere Zusatzmittel im Zement
5. Besondere Leichtausgleichschichten unterhalb der Dämmung
Herr Prof. Dr. Rapp bat die versammelten Sachverständigen in diesem Zusammenhang, wachsam zu sein und mögliche Erkenntnisse bei der Untersuchung eigener Fälle an ihn heranzutragen.
Der interessante
Schadensfall 5
Einbau von Lehm – ein Proble(h)m?
SV Peter Kummerhoff, München
Der Münchner Parkett-Experte Peter Kummerhoff stellte im Anschluss einen interessanten Schadensfall vor, bei welchem ein ökologisch orientierter Bauherr eine Lehmgranulatschüttung unter-halb eines Parkettbodens zwischen Holzlagern einbauen ließ. In diesem Zusammenhang gab es bis zum Jahr 2013 in Deutschland keine validen Normen für Lehmbauten. Es kam zu einer Expansion des Holzes durch Auffeuchtung. Der praktische Feuchtegehalt in der Lehmschüttung wurde mit ca. 10 bis 12% ermittelt. Dies klingt zunächst nicht als besonders besorgniserregend, führte jedoch zu relativen Luftfeuchten unterhalb des Parkettbelages von ca. 95%. Die Lehmtrockenschüttung (die alles andere als trocken war) verursachte bei einer Einbauhöhe von 6 cm die Abgabe von ungefähr 6,5 Liter überschüssigen Wasserdampf pro m2 bis zum Erlangen einer Haushaltsfeuchte mit 50% relativer Luftfeuchtigkeit und 20°C. Für den Parkettleger war offensichtlich nicht erkennbar, dass die Schüttung derartige Mengen Feuchtigkeit enthielt. Bestellt wurde ‚Trockenschüttung für Innenräume‘, geliefert wurde offensichtlich ein Produkt, welches diese Anforderung nicht erfüllte.
Welche Auswirkungen hat
das Ende der Zulassungspflicht des
DiBt für Parkett, Industrie, Handel und Institute
Dr. Roland Augustin, Troisdorf
Dr. Augustin vom Institut für Baustoffprüfung und Fußbodenforschung (IBF) stellte zunächst kurz das Tätigkeitsprofil des IBF vor. Anschließend erklärte er die Entstehungsgeschichte der AgBB-Prüfungen. Weiterhin wies er auf unzureichende Harmonisierung in den einzelnen Pro-duktnormen hin. Dies hat das DIBt dazu veranlasst, hier eine eigene Regelung basierend auf den AgBB-Grundsätzen und einer Rezepturprüfung einzuführen. Bisher gab es für derartig geregelte Produkte die Kombination aus CE-Zeichen in Kombination mit dem Ü-Zeichen für die entsprechende Überwachung. Auf Grund eines EuGH-Urteils vom 16.10.2014 und einer entsprechenden Umsetzung der deutschen Behörden, können von der Bauaufsicht für Bauprodukte mit CE-Kennzeichnung nach Bauproduktenverordnung keine nationalen Verwendbarkeits- und Überein-stimmungsnachweise verlangt werden.
Dies bedeutet für die Industrie, dass seit dem 31.01.2016 keine Zulassungen mehr für Parkette beantragt werden können. Die vorhandenen Zulassungen gelten jedoch weiter. Ab dem 15.10.2016 ist die Verwendung des Ü-Zeichens bei CE-gekennzeichneten Produkten (Parkett) nicht mehr zulässig. Parkettbeschichtungen, als nicht durch einen Produktstandard geregelte Materialien, werden weiterhin vom DIBt zugelassen.
Das DIBt teilte Ende des letzten Jahres im Hinblick auf die weitere Vorgehensweise mit, dass sich für eine Heranziehung geltender Zulassungen als technischer Nachweis die Einhaltung der Regelung zur Eigen- bzw. Fremdüberwachung empfiehlt, da nur so die Übereinstimmung des Bauproduktes mit den Regelungen der Zulassung sichergestellt werden kann.
Für die Institute bedeutet dies, dass deren Leistungen in dem Zusammenhang weiterhin erforderlich sind. Für den Handel sind das CE-Zeichen und die Leistungserklärung wichtig.
Es besteht aber Unsicherheit bei Lagerware und Ü-Zeichen ab dem 15.10.2016. Ein Ausweichen auf andere Gütelabel wie z.B. ‚blauer Engel‘ ist festzustellen. Als Fazit sagte der Referent, dass der Gesundheitsschutz für Bauprodukte durch das DiBt revisioniert werden müsse, zumal Frank-reich und Belgien einfachere und industriefreundlichere Systeme haben. Dort ist z.B. auch keine Rezepturoffenlegung notwendig, wie dies beim DiBt bisher der Fall ist. Möglicherweise werden ETAs die Zukunft darstellen.
Die Fachkolumne ‚Dr. Estrich‘ befasst sich mit Themen rund um Estrich und Belag, sowie angrenzende Bauteile. Weiterhin berichtet die Kolumne über Vortragsveranstaltungen im Bau- sowie im Managementbereich. Sie erscheint in unregelmäßigen Abständen auf www.dr-estrich.info und kann kostenfrei abonniert werden.
Autor der Kolumne ist Dr. Unger, Dipl.-Ing (FH) / Architekt, international tätiger Fußbodenexperte, Fachjournalist, Referent und Autor des FUSSBODEN ATLAS