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20.06.2016 Pressemitteilung - Neues Merkblatt (vdp) Parkett auf Fußbodenheizung - Grenzwerte Öberflächentemperatur
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Deutscher Sachverständientag 2016 Kassel
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Technik | Ausgabe 08/2016

 

Sachverständigentag 2016 in Kassel

Spannende Vorträge und „Lightning Talks“ rund um die Themen Parkett, Fußbodentechnik und Unterböden

 

Handwerk und Industrie vernetzen

Ein geballtes, hochaktuelles Fachprogramm, hervorragende Referenten und eine hohe Beteiligung prägten die Jahrestagung 2016 der Fußbodensachverständigen in Kassel. Ein Höhepunkt waren die Kurzvorträge, die heiß diskutiert wurden. - von Walter Pitt

 

Der Deutsche Sachverständigentag setzt zunehmend Zeichen: Im vergangenen Jahr war auf der Veranstaltung in Feuchtwangen ein neues Klassifizierungssystem für die Eignung von Parkett auf Fußbodenheizung mit offen demonstriertem Nachdruck aus den Reihen der namhaften öffentlich bestellten und vereidigten Parkettexperten vorgeschlagen worden. Insbesondere ging es um die maximalen Oberflächentemperaturen, die ein Parkett auf fußbodenbeheizten Konstruktionen schadlos überstehen müsste. Das hatte in der Folge zu Diskussionen mit den Parkettproduzenten geführt, die ihrerseits einige Tage vor dem diesjährigen Sachverständigentag ein Merkblatt veröffentlichten, in dem die Verbände der deutschen und österreichischen Parkettindustrie die Freigabe für Mehrschichtparkett auf 29 Grad Celsius Oberflächentemperatur erhöhten, wobei sie allerdings die Klassifizierung ablehnten. Ausschlaggebend für die Nennung eines einheitlichen Grenzwertes wäre ein sehr umfangreiches Cornet-Euro-Forschungsprojekt. Die Sachverständigen in Kassel folgerten, dass Parkette, bei denen die Oberflächentemperaturen auf Werte unter 29 Grad Celsius beschränkt würden, nicht fußbodenheizungsgeeignet seien, wobei Beschränkungen rechtzeitig und deutlich gegenüber den Verarbeitern gekennzeichnet beziehungsweise herauszustellen wären. So lautete jedenfalls die anschließende Pressemeldung des Zentralverbandes Parkett und Fußbodentechnik (ZVPF) mit dem Hinweis, ein entsprechendes technisches Merkblatt würde in Kürze folgen. Da allerdings die DIN EN 1264 „Raumintegrierte Heiz- und Kühlsysteme mit Wasserdurchströmung – Teil 3: Auslegung“ sowohl von Parkettverbänden als auch vom ZVPF als eine der Grundlagen für die jetzige Festsetzung der maximalen Oberflächentemperatur angeführt wird, in der für Randbereiche mit zulässigen 35 Grad Celsius noch höhere Werte niedergelegt sind, wird man abwarten müssen, ob die vom Deutschen Sachverständigentag geforderte Maximaltemperatur in Zukunft auf ein weiteres Entgegenkommen der Parketthersteller treffen wird.

 

Zu wenig Kommunikation

Wie der Parkettsachverständige Professor Andreas Rapp berichtete, gäbe es bereits einige Lieferanten, die bereit seien, Materialien mit den entsprechenden Oberflächentemperaturkenndaten anzubieten. Hier geht die Kommunikation wohl weiter, die zwischen Industrie und Handwerk allerdings nicht immer funktioniert, wie die überraschende Heraufsetzung des Grenzwertes der Belegreife für beheizte Calciumsulfatestriche gezeigt hatte. Den Vorwurf, man hätte deren Grundregeln missachtet, so der Sachverständige Dieter Humm, konnte und wollte Andres Seifert, Entwicklung Knauf Gipsestriche, der über das Trockenverhalten von Calciumsulfatestrichen referiert hatte, dann auch gar nicht entkräften.

Hintergrund: Die Belegreife beheizter Calciumsulfatestrich-Konstruktionen wurde in der neuen DIN 18560-1: 2015-11 jüngst ohne viel Federlesens von 0,3 auf 0,5 Prozent angehoben. Das hatte für reichlich Diskussionen gesorgt, weil sich die verlegenden Handwerker in dieser für sie sehr wichtigen Frage übergangen fühlten. Seifert hatte in seinem Vortrag die Grenzwerterhöhung mit den langen Trockenzeiten der CA/CAF-Estriche begründet, die nicht mehr zu den heutigen Bauzeiten passten und weiterhin auf einer Untersuchung im Hause Knauf basierten, weil sie bei einem entsprechenden Versuchsaufbau keine Schäden gezeigt hätten. Außerdem hätte man in benachbarten Ländern mit dort seit Jahren eingeführten Werten positive Erfahrungen gemacht. Die Kritik aus den Reihen der Sachverständigen, dass vereinzelte Laborversuche, die wegen ihrer Randbedingungen durchaus Widerspruch erlaubten und zudem keinesfalls als repräsentativ und ausreichend gelten könnten, um für eine Änderung der ansonsten ausgesprochen langfristig empirisch ermittelten Belegreifwerte zu sorgen, kam nicht nur aus dem Publikum, sondern auch von Seiten des TKB (Technische Kommission Bauklebstoffe).

 

Handwerk und Industrie vernetzen

Dessen früherer Vorsitzender Dr. Frank Gahlmann hatte bei der Vorstellung des „primär für das Handwerk geschriebenen“ TKB-Merkblattes 16 „Anerkannte Regeln der Technik bei der CM-Messung“ betont, dass dort die Sicherheit des Parkettlegers nicht nur bei der Beibehaltung der Probennahme bei der CM-Messung gleichmäßig aus der unteren Hälfte, sondern auch in der Stellungnahme gegenüber den erheblichen Änderungen von Grenzwerten bei beheizten CA-Estrichkonstruktionen (Erhöhung immerhin um 67 Prozent), wie es jetzt in der Norm niedergeschrieben ist, im Vordergrund stehe. Deshalb habe man im Merkblatt den CA-Grenzwert bei 0,3 Prozent belassen.

 

Merkblatt mehr als Papier

Dass dieses Merkblatt mehr als ein Blatt Papier sei, sondern durchaus auch rechtliche Relevanz haben könnte, betonte Rechtsanwalt Martin Kuschel in seinem Part „Rechtliche Aspekte der Untergrundfeuchtemessung“ mit dem Hinweis darauf, dass die kooperierenden wesentlichen Fachverbände der Fußbodentechnik den dort aufgeführten anerkannten Regeln der Technik ernst zu nehmendes Gewicht verleihen würden. Neben der Technischen Kommission Bauklebstoffe im Industrieverband Klebstoffe Düsseldorf (TKB) waren der Zentralverband Parkett und Fußbodentechnik (ZVPF), der Verband der Deutschen Parkettindustrie (vdp), der Zentralverband Raum und Ausstattung (ZVR), der Fachverband der Hersteller elastischer Bodenbeläge (FEB), der Verband der mehrschichtig modularen Fußbodenbeläge ­(MMFA) und auch der Bundesverband Farbe Gestaltung und Bautenschutz Partner bei der Erstellung des Merkblattes.

Das Thema Feuchtemessung von Untergründen wurde technisch ausgiebig beleuchtet. Dr. Frank Radtke stellte die vier Verfahren „Darr-Methode“, „Carbidmethode“, „Kapazitative Methode“ und „KRL-Methode“ gegenüber und konstatierte: „Die CM-Methode allein sagt nicht aus, ob es zum Schaden kommt. Die Belegreife wird von Estrichfeuchte, Estrichart und Estrichstabilität beeinflusst. Auch die Belagart beziehungsweise Belagfeuchte spielt eine Rolle, genauso wie Klebstoffart und -menge. Extreme raumklimatische Bedingungen und Untergrundabdichtung sind weitere Parameter, die es bei der Beurteilung der Belegreife zu berücksichtigen gilt. Damit haben auch Methoden der Feuchteprüfung ihre Berechtigung und bieten eine Hilfestellung. Je mehr Methoden herangezogen werden, desto besser und umfassender ist die Aussagekraft.“ Ein Highlight des Sachverständigentages waren wieder die Kurzvorträge, die im Rahmen von „Lightning Talks“ zur Diskussion gestellt wurden.

 

Zum zweiten Mal Kurzvorträge

Dabei werden aktuelle Themen kurz angerissen und anschließend dem Publikum zur Abstimmung und Vertiefung überlassen. Es ging zum Beispiel um Fallstricke, auf die ein Gutachter bei der Erstellung seiner Expertise zu achten hat, um Sortierungsmerkmale, an die sich Hersteller nicht halten, um Farbveränderungen weißgeölter Parkettböden oder die Grenzen der Prüfpflichten eines Auftragnehmers für Fußbodenarbeiten. Thematisch aktuell war die Auseinandersetzung mit Schimmelpilzbefall von Matthias C. Becker beziehungsweise auch dessen Nachweis mit Methoden der Forensik durch den Sachverständigen Klaus Bauer sowie grundlegende Erläuterungen zur Oberflächenbehandlung von Fußbodenölen durch Dr. Thomas Brokamp. „Ich war sehr zufrieden mit dem Ablauf, der Themenauswahl und der Beteiligung am diesjährigen Sachverständigentag“, sagte Manfred Weber, Obmann des Sachverständigenwesens.

bwd wird in den kommenden Ausgaben ausführlich über einzelne Themen berichten.


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