Technik | Ausgabe 08/2016

 

ZVPF - Neues Merkblatt für die Verlegung auf Fußboden-heizungen

Oberflächentemperatur beachten

 

Die Verbände der Deutschen Parkettindustrie (vdp) und österreichischen Parkettindustrie im Fachverband der Holzindustrie Österreich haben ein gemeinsames Merkblatt zur „Verlegung von Holzfußböden-Parkett auf Fußbodenheizungssystemen“ erstellt. Dem Merkblatt zufolge ist Parkett für die Verlegung auf Fußbodenheizungen geeignet, wenn folgende Kriterien beachtet werden:

  • „Parkett muss unter der Angabe der tatsächlichen Wärmedurchgangswerte für die Verlegung auf Fußbodenheizungssystemen mit einer maximalen Oberflächentemperatur von 29 Grad Celsius geeignet sein. Dabei spielen die DIN EN 1264 „Raumflächenintegrierte Heiz- und Kühlsysteme mit Wasserdurchströmung – Teil 3: Auslegung“ und die ÖNORM B 2242 eine entscheidende Rolle.“
  • „Die Verbraucher sollten für ihr eigenes Wohlbefinden während der Nutzung zum einen den Empfehlungen der EN 15251:2012 „Eingangsparameter für das Raumklima zur Auslegung und Bewertung der Energieeffizienz von Gebäuden – Raumluftqualität, Temperatur, Licht und Akustik“ folgen. Demnach definiert sich ein gesundes Raumklima durch eine jahreszeitlich bedingte relative Luftfeuchte von zirka 30 bis 65 Prozent.“

Beim Treffen des Deutschen Sachverständigentages des Zentralverbandes Parkett und Fußbodentechnik (ZVPF) in Kassel stellten die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen aus den deutschsprachigen Ländern sowie Experten aus der Industrie (Anwendungstechnik) und dem Zentralverband ergänzend zum Merkblatt „Verlegung von Holzfußböden-Parkett auf Fußbodenheizungssystemen“ einheitlich fest:

  • „Werden Beschränkungen der zulässigen Oberflächentemperatur in der Fläche unterhalb von 29 Grad Celsius von Herstellerseite, Händler/Verkäufer oder Verleger vorgegeben, welche somit die in DIN EN 1264 genannten maximal zulässigen Temperaturen unterschreiten, so weist dieses Parkett demnach keine Eignung für die Verlegung auf Fußbodenheizungssystemen auf.“
  • „Beschränkungen der zulässigen Oberflächentemperatur sind gegenüber den Verarbeitern und Endverbrauchern rechtzeitig und deutlich zu kennzeichnen beziehungsweise herauszustellen. Alleinige Hinweise in Verlegeanleitungen und Pflegeanweisungen reichen hierzu nicht aus.“

Der ZVPF veröffentlicht in der Folgezeit ein technisches Merkblatt, das Qualitätsanforderungen an das Parkett, an den zu belegenden Untergrund, die Verlegung sowie an die raumklimatische Bedingungen in der Nutzungszeit definiert.