Technik | Ausgabe
08/2016
ZVPF -
Neues Merkblatt für die Verlegung auf Fußboden-heizungen
Oberflächentemperatur beachten
Die Verbände der Deutschen
Parkettindustrie (vdp) und österreichischen Parkettindustrie im Fachverband der Holzindustrie Österreich haben ein gemeinsames Merkblatt zur „Verlegung von Holzfußböden-Parkett auf
Fußbodenheizungssystemen“ erstellt. Dem Merkblatt zufolge ist Parkett für die Verlegung auf Fußbodenheizungen geeignet, wenn folgende Kriterien beachtet werden:
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„Parkett muss unter der
Angabe der tatsächlichen Wärmedurchgangswerte für die Verlegung auf Fußbodenheizungssystemen mit einer maximalen Oberflächentemperatur von 29 Grad Celsius geeignet sein. Dabei spielen die DIN
EN 1264 „Raumflächenintegrierte Heiz- und Kühlsysteme mit Wasserdurchströmung – Teil 3: Auslegung“ und die ÖNORM B 2242 eine entscheidende Rolle.“
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„Die Verbraucher
sollten für ihr eigenes Wohlbefinden während der Nutzung zum einen den Empfehlungen der EN 15251:2012 „Eingangsparameter für das Raumklima zur Auslegung und Bewertung der Energieeffizienz von
Gebäuden – Raumluftqualität, Temperatur, Licht und Akustik“ folgen. Demnach definiert sich ein gesundes Raumklima durch eine jahreszeitlich bedingte relative Luftfeuchte von zirka 30 bis 65
Prozent.“
Beim Treffen des Deutschen
Sachverständigentages des Zentralverbandes Parkett und Fußbodentechnik (ZVPF) in Kassel stellten die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen aus den deutschsprachigen Ländern sowie
Experten aus der Industrie (Anwendungstechnik) und dem Zentralverband ergänzend zum Merkblatt „Verlegung von Holzfußböden-Parkett auf Fußbodenheizungssystemen“ einheitlich fest:
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„Werden Beschränkungen
der zulässigen Oberflächentemperatur in der Fläche unterhalb von 29 Grad Celsius von Herstellerseite, Händler/Verkäufer oder Verleger vorgegeben, welche somit die in DIN EN 1264 genannten
maximal zulässigen Temperaturen unterschreiten, so weist dieses Parkett demnach keine Eignung für die Verlegung auf Fußbodenheizungssystemen auf.“
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„Beschränkungen der
zulässigen Oberflächentemperatur sind gegenüber den Verarbeitern und Endverbrauchern rechtzeitig und deutlich zu kennzeichnen beziehungsweise herauszustellen. Alleinige Hinweise in
Verlegeanleitungen und Pflegeanweisungen reichen hierzu nicht aus.“
Der ZVPF veröffentlicht in
der Folgezeit ein technisches Merkblatt, das Qualitätsanforderungen an das Parkett, an den zu belegenden Untergrund, die Verlegung sowie an die raumklimatische Bedingungen in der Nutzungszeit
definiert.