Berlin Mai 2023 - Der Bundesverband Parkett und Fußbodentechnik hat gemeinsam mit dem technischen Lenkungsgremium des vdp
(vdp-TL) ein Merkblatt zum Einsatz von Parkett in Verbindung mit einer Fußbodentemperierung (Flächenheizungs- und Flächenkühlungssysteme) erarbeitet.
Die Fußbodentemperierung trägt über den gesamten Jahreszyklus zum Wohlbefinden bei. Eine fachgerechte Planung, Ausführung
(Installation) und Betrieb sind unerlässlich, um unerwünschte Effekte, wie z. B. Feuchteschäden an Gebäudeteilen, Schimmelbildung usw., zu vermeiden.
Wesentliches Planungsziel ist ein angenehmes Raumklima, insbesondere eine angenehme Kombination aus Raumtemperatur und
relativer Luftfeuchte. Die relative Luftfeuchte hat nicht nur großen Einfluss auf die Gesundheit und das Wohlbefinden der Nutzer, sondern auch auf das Quell- und Schwindverhalten von
Parkettfußböden. Dies gilt gleichermaßen für die Nutzung bzw. den Betrieb der Fußbodentemperierung in der Folgezeit.
Das vorliegende Merkblatt gibt wesentliche Hinweise zur sicheren Verwendung von Parkett und anderen Holzfußböden in
Verbindung mit einer Fußbodentemperierung unter der Berücksichtigung der charakteristischen Eigenschaften des Naturwerkstoffes Holz.
Das Merkblatt finden es auch auf unserer Seite www.bv-parkett.de.
Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz, Frankfurt
Bundesverband Parkett und Fußbodentechnik BVPF, Berlin
Zentralverband Raum und Ausstattung, Heilbronn
Parkett- und Bodenleger sind gegenüber ihrem Auftraggeber verpflichtet, ein mangelfreies Werk abzugeben. Um dieses zu erreichen, muss der Unterboden unter anderem auch auf seine Restfeuchtigkeit
überprüft werden. Wird der Boden auf einen zu feuchten Estrich gelegt, können Schäden am Belag in Form von Blasen und Beulenbildung, Maßänderungen der Beläge, Geruchsbelästigungen und/oder
Belagsablösungen auftreten. Schlimmstenfalls muss dann der gesamte Boden getauscht werden. Solche Schäden treten sehr häufig nicht sofort, sondern erst nach einigen Wochen oder Monaten bzw. nach
der ersten Heizperiode auf. Die Räumlichkeiten sind dann häufig bewohnt und/oder in Nutzung, was zur Folge hat, dass eine Reparatur oder ein Austausch der Böden enorme organisatorische und auch
finanzielle Auswirkungen hat.
Deswegen für Sie folgende Informationen:
Grundsätzlich steht es jedem Handwerker frei, wie er den Estrich auf seine Feuchtigkeit prüft. Der Parkett- und Bodenleger schuldet nur den Erfolg für seine Arbeiten.
Als Verbände empfehlen wir zur Feuchteprüfung die seit Jahrzehnten allgemein anerkannte und bewährte CM-Messmethode. Bei der Messung sollten folgende Feuchtigkeitswerte erreicht oder besser
unterschritten werden:
Bodenbelagsart
Zementestrich
Calciumsulfatestrich
unbeheizt - beheizt unbeheizt - beheizt
Textile und elastische Bodenbeläge
Laminat und MMFA-Beläge ≤ 2,0%
≤ 1,8% ≤ 0,5% ≤ 0,3%
Parkett bei Querschnittmessung ≤ 1,8% ≤
1,6% ≤ 0,5% ≤ 0,3%
Parkett Messung im unteren Bereich ≤ 2,0% ≤ 1,8% ≤ 0,5% ≤ 0,3%
Bei Zementestrichen kann die Restfeuchte auch nach der KRL-Methode überprüft werden. Die Prüfmethode und die Grenzwerte können auf der Internetseite der TKB unter folgendem Link abgerufen werden.
Der Estrich kann selbstverständlich auch mit elektronischen Messgeräten überprüft werden. Die Erfahrungen aus der Vergangenheit haben aber gezeigt, dass diese Geräte bei Messungen sehr große
Ungenauigkeiten aufweisen, sodass wir diese nur für orientierende Messungen empfehlen.
Da heute auf den Baustellen eine Vielzahl von unterschiedlichen Estrichen mit den verschiedensten Zusatzmitteln verarbeitet werden, empfehlen wir, auch bei anderslautenden Vorgaben der
Zusatzmittelhersteller, den Estrich nur bei den in der Tabelle genannten Grenzwerten zu belegen.
Die Regelung wird auch vom vdp (Verband der deutschen Parkettindustrie), dem Bundesverband d. v. Sachverständigen für Raum und Ausstattung sowie der Bundesfachgruppe Sachverständigenwesen im BVPF mitgetragen.
In diesem Zusammenhang weisen wir auch auf die BVPF-Pressemeldung vom 27.06.2022 zum Deutschen Sachverständigentag (DSVT) hin: „Pressemeldung des BVPF - DSVT des BVPF: Konsens bei der
Feuchtemessung „beschleunigter Estriche“
Berlin, August 2022
Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz, Frankfurt
Bundesverband Parkett und Fußbodentechnik BVPF, Berlin
Zentralverband Raum und Ausstattung, Heilbronn
27. Juni 2022
Pressemeldung des BVPF -
Deutscher Sachverständigentag des BVPF
Konsens bei der
Feuchtemessung „beschleunigter Estriche“
Alle parkett- und
bodenlegenden Verbände haben sich im Anschluss zur Tagung diesem Konsens angeschlossen
Der Deutsche Sachverständigentag des Bundesverbandes Parkett und Fußbodentechnik sowie des
Bundesverbandes der vereidigten
Sachverständigen für Raum und Ausstattung e.V. hat am 14. und 15. Juni 2022 in Köln getagt. Über 120 öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige aus dem Parkettleger- und Estrichlegerhandwerk und Bodenlegergewerbe, Experten aus
der Industrie (Anwendungstechnik) sowie
Mitglieder aus dem Bundesverband Parkett und Fußbodentechnik und dem Bundesverband der
vereidigten Sachverständigen für Raum und
Ausstattung e.V. haben sich über die jüngsten Entwicklungen im Sachverständigenwesen und der Branche ausgetauscht, um einheitliche Standards für die Beurteilung von Parkett und Fußböden sicherzustellen.
Der Deutsche Sachverständigentag spiegelt mit
seiner umfassenden Zusammensetzung die allgemeine Branchenmeinung auf dem Fachgebiet der Parkett- und Fußbodentechnik wider. Die versammelte Fachwelt aus Industrie, Handwerk und Sachverständigenwesen hat in
einem wesentlichen Punkt der Feuchtemessungen von „beschleunigten Estrichen“ Konsens festgestellt.
Nach mehreren Fachbeiträgen zur Feuchtemessung
und ausgiebiger fachlicher Diskussion zur Belegreife war die explizit gestellte Frage an alle Teilnehmer des Deutschen Sachverständigentages:
Stellen CM-Feuchtmesswerte über 1,8 CM% (bei
beheizten Zementestrichen) und über 2,0 CM% (bei unbeheizten Zementestrichen) generell ein erhöhtes Schadensrisiko für den Auftraggeber/Bauherr und Auftragnehmer dar, und zwar unabhängig davon, ob Estrichzusatzmittel (umgangssprachlich „Trocknungsbeschleuniger“) eingesetzt werden oder nicht?
„JA!“ war die einstimmige Antwort der
versammelten Experten auf die gestellte Frage.
Erläuterungen
Die genannten Grenzwerte gelten nach den Regeln
des Faches und nach DIN 18560 sowie auf der Basis naturwissenschaftlicher Gesetzmäßigkeiten der
Zementchemie gleichermaßen für alle zementären Estrichuntergründe, unabhängig vom Einsatz von Zusatzstoffen (umgangssprachlich „Trocknungsbeschleuniger“ genannt). Es sind daher die gleichen
Feuchtegrenzwerte für Zementestriche ohne und mit Beschleuniger gültig und anzuwenden: Also bei zementären beheizten Estrichsystemen 1,8 CM% und bei
unbeheizten 2,0 CM%. Von einigen Herstellern von
Zusatzmitteln erklärte höhere Grenzwerte bedeuten in der Praxis ein erhöhtes Schadensrisiko für die Beteiligten.
Praktische Erfahrungen über Jahre haben
gezeigt, dass dieses Risiko seitens der Auftragnehmer der Parkett- und Bodenbelagsarbeiten gegenüber den Auftraggebern nicht bewertet werden kann, da viele Parameter, wie z. B. Funktionsweisen und Dosierungen der Zusatzmittel
sowie weitere Einflussfaktoren des einzelnen Estrichs - wie dessen Zusammensetzung, Besonderheiten bei der Verarbeitung - und Baustellenrandbedin-
gungen - wie z. B. Hydratationszustand - dem
Auftragnehmer der Parkett- und Bodenbelagsarbeiten unbekannt sind und von ihm weder geprüft noch bewertet werden können.
Im Anschluss an die Tagung haben sich der
Bundesverband Estrich und Belag, der Zentralverband Raum und Ausstattung sowie der Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz diesem Konsens angeschlossen.
Berlin, 27. Juni 2022
Für den Bundesverband Parkett- und
Fußbodentechnik
Bundesinnungsmeister Manfred Weber
Stellv. Bundesinnungsmeister Holger Wiehle/Ralf Wollenberg
Für den Bundesverband d. v. Sachverständigen für Raum und Ausstattung e.V.
Präsident Klaus Zinke
Fachbereichsleiter Boden Eberhard Schübel
Für die Bundesfachgruppe
Sachverständige im BVPF
Stv. Fachgruppenleiter Prof. Dr. Andreas Rapp
Für den Bundesverband Estrich und
Belag
Vorstand BEB Thomas Allmendinger
Für den Zentralverband Raum und Ausstattung
Präsident Ralf Vowinkel
Bundesverband Farbe Gestaltung
Bautenschutz
Jörg Baumann (Vorsitzender Fachgruppe Fußbodentechnik)